Zöliakie GdB: Jetzt Steuervorteil sichern
Mit dem „Grad der Behinderung“ (GdB) bei Zöliakie holst du dir jedes Jahr einen Steuervorteil und die meisten wissen es nicht
Zöliakie GdB – zwei Begriffe, die dir jedes Jahr bares Geld bringen können. Denn als Betroffene:r hast du Anspruch auf einen Steuervorteil, den die meisten gar nicht kennen.
Wenn du mit Zöliakie lebst, kennst du das: Der Einkaufswagen ist halb so voll, aber doppelt so teuer. Glutenfreies Brot, Nudeln, Pizza. Alles kostet mehr. Jeden Monat, jedes Jahr.
Was viele nicht wissen: Zöliakie ist in Deutschland offiziell als Behinderung anerkannt. Das klingt erst mal seltsam, aber es bedeutet konkret: Du hast Anspruch auf einen jährlichen Steuervorteil.
Wie funktioniert das?
Zöliakie gilt nach dem Sozialgesetzbuch als chronische Erkrankung, die dein Leben dauerhaft beeinträchtigt. Details zur Definition aus dem Sozialgesetzbuch findest du hier bei der DZG. Deshalb kannst du beim Versorgungsamt einen sogenannten Grad der Behinderung (GdB) beantragen.
Bei Zöliakie wird in der Regel ein GdB von 20 anerkannt. Das bedeutet: kein Schwerbehindertenausweis, keine Sonderbehandlung im Alltag. Aber ein sogenannter Pauschbetrag von 384 Euro pro Jahr in deiner Steuererklärung.
Jetzt wird es kurz etwas technisch. Aber ich erklär’s einfach:
Der Pauschbetrag von 384 Euro ist nicht das Geld, das du direkt zurückbekommst. Stattdessen reduziert er dein zu versteuerndes Einkommen. Das Finanzamt tut so, als hättest du 384 Euro weniger verdient und berechnet deine Steuern auf dieser Basis neu.
Wie viel am Ende wirklich auf deinem Konto landet, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.
Ein Beispiel: Du hast einen Steuersatz von 35%. Dann sparst du 35% von 384 Euro – also rund 134 Euro pro Jahr. Das klingt vielleicht erstmal überschaubar. Aber jetzt kommt der eigentliche Hebel.
Bis zu 4 Jahre rückwirkend – da summiert sich was
Du kannst den GdB nicht nur ab jetzt beantragen, sondern, wenn deine Diagnose entsprechend zurückliegt, auch rückwirkend für die letzten 4 Jahre geltend machen.
Dann lässt du die alten Steuerbescheide beim Finanzamt korrigieren und holst dir die Ersparnis für alle 4 Jahre auf einmal.
Rechenbeispiel bei 35% Steuersatz:
4 Jahre × 134 Euro = rund 540 Euro auf einen Schlag
Und ab dann: jedes Jahr automatisch deine 100-160 Euro obendrauf.
Übrigens: Diesen Steuervorteil bekommst du nicht automatisch. Du musst aktiv werden und den GdB beim Versorgungsamt beantragen. Erst dann kannst du ihn in deiner Steuererklärung eintragen. Einmal erledigt, profitierst du aber jedes Jahr davon. Ohne weiteren Aufwand.
Warum wissen so wenige davon?
Ganz ehrlich: Weil es uns niemand sagt. Nicht der Arzt bei der Diagnose, nicht die Krankenkasse, nicht das Finanzamt.
Ich selbst habe Jahre gebraucht, bis ich zufällig davon erfahren habe. Und dann stand ich vor dem typischen Bürokratie-Chaos:
- Welches Amt ist zuständig?
- Was muss ich in den Antrag schreiben?
- Wie formuliere ich das, damit es bewilligt wird?
- Wo genau trage ich den GdB in der Steuererklärung ein?
- Wie beantrage ich die rückwirkende Korrektur beim Finanzamt?
Die Informationen sind irgendwo da draußen – aber verstreut über Behörden-Websites, Foren und PDFs, die kein Mensch versteht.
Ich habe den kompletten Prozess für dich aufbereitet
Weil ich selbst durch diesen Dschungel musste, habe ich alles in einen kompakten Videokurs gepackt. Schritt für Schritt, ohne Amtsdeutsch, mit allem was du brauchst:
✓ Den GdB-Antrag richtig stellen – mit Vorlagen
✓ Die Steuererklärung korrekt ausfüllen
✓ Rückwirkend die letzten 4 Jahre korrigieren
✓ Ein KI-Assistent, der dir beim Ausfüllen hilft
Einmal machen, jedes Jahr profitieren.
Der Kurs ist bald verfügbar. Hier erfährst du, sobald der Kurs live ist.







